Achtung bei Auslandfahrten und Täuschung des Kunden
Als in Kreuzlingen wohnhafter Schweizer, liegt der nächste grössere Personenwagenverleih in Überlingen (D). Aus diesem Grund und wegen den attraktiven Preisen von Sixt, habe ich mich für eine Langzeitmiete (2 1/2 Monate) eines Golf VIII entschieden.
Leider wurde ich nach etwa 4 Wochen durch einen Zollbeamten darauf hingewiesen, dass ich als Schweizer für maximal 3 Tage einen Deutschen Mietwagen verwenden darf (bei Sixt hatte ich sehr wohl die Option "Auslandfahrt" aktiviert, welche die Schweiz explizit beinhaltet). Dies obwohl mir Sixt zuvor mündlich bestätigt hatte, dass eine Anmiete für Schweizer kein Problem sei.
Schlussendlich musste ich den Wagen importieren (Verzollung, Mwst, Ordnungsverfahren, Fahrzeugsteuer), was mich knapp 3'000 EUR gekostet hat!!!
Doch schlimmer war, dass Sixt sämtliche Anfragen während einem Monat ignoriert hat und mir schlussendlich zwei Arbeitstage vor Vertragsende geschrieben hat, dass sie keine Verantwortung dafür übernehmen und ich trotz korrekt eingelöster Option "Auslandfahrt" kein Recht darauf hätte, den Wagen länger als ein paar in der Schweiz zu benutzen. Die Verantwortung würde beim Kunden liegen, sich vorab in die Gesetze und Bestimmungen einzulesen.
Aufgrund dieser Erfahrungen, kann ich von Sixt mit gutem Gewissen abraten.